fbpx ...

Das Doppelschwert der Arbeitgeberbewertungen: Chancen, Risiken und Rechte

Arbeitgeberbewertungen Online

Wie beeinflussen Ihre Bewertungen den Arbeitsmarkt? Lernen Sie die Do's und Don'ts kennen.

In der digitalen Ära haben Online-Bewertungen in vielen Bereichen unseres Lebens an Bedeutung gewonnen, und der Arbeitsmarkt bildet dabei keine Ausnahme. Arbeitgeberbewertungen können potenziellen Bewerbern wertvolle Einblicke bieten und ihnen helfen, eine fundierte Entscheidung über ihre berufliche Zukunft zu treffen. Doch ist es rechtlich zulässig, seinen Arbeitgeber im Internet zu bewerten? Dieser Blogbeitrag beleuchtet die rechtlichen Aspekte und die möglichen Konsequenzen von öffentlichen Arbeitgeberbewertungen. 

Die Idee hinter den Bewertungen

Online-Plattformen, die Arbeitgeberbewertungen ermöglichen, tragen dazu bei, den Arbeitsmarkt transparenter zu machen. Sie geben potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern Einblicke in die Unternehmenskultur, das Betriebsklima und weitere interne Aspekte eines Unternehmens, die sonst schwer zu erschließen sind. Diese Informationen können entscheidend sein, wenn es darum geht, sich für oder gegen einen Arbeitgeber zu entscheiden.

Recht auf Meinungsäußerung

Arbeitnehmer dürfen ihre Meinung über ihren Arbeitgeber äußern, auch während des Arbeitsverhältnisses. Dies schließt die Möglichkeit ein, ihn im Internet zu bewerten. Dieses Recht ist jedoch nicht unbegrenzt und muss im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ausgeübt werden. Es gilt, einen Gleichgewichtspunkt zwischen Meinungsfreiheit und Rücksichtnahme zu finden.

Grenzen und mögliche Konsequenzen

Obwohl Arbeitnehmer ihre Meinung frei äußern dürfen, gilt dies nicht uneingeschränkt. Überschreitungen dieser Grenzen, etwa durch falsche Anschuldigungen oder die Verbreitung irreführender Informationen, können ernsthafte Folgen haben, darunter Abmahnungen oder gar eine Kündigung. Zudem können unwahre Aussagen zu Schadenersatzforderungen führen, falls diese dem Ruf des Unternehmens schaden und nachweislich Arbeitnehmer vergrault.

Datenschutz und Privatsphäre

Es ist auch problematisch, wenn Bewertungen die Verhaltensweisen einzelner Personen kritisieren und deren Namen nennen, da dies das Persönlichkeitsrecht verletzen kann. Zudem dürfen keine Betriebsgeheimnisse oder vertraulichen Informationen in den Bewertungen offenbart werden. In bestimmten Fällen kann sogar die Anonymität des Bewertenden aufgehoben werden, um rechtliche Schritte einzuleiten.

Verantwortung der Bewertungsportale

Bewertungsportale haben ebenfalls Pflichten. Beschwert sich ein Unternehmen über bestimmte Punkte in einer Bewertung, muss das Portal nachforschen und überprüfen, ob tatsächlich ein Arbeitsverhältnis bestand und ob die Bewertung den Richtlinien entspricht.

Fazit

Arbeitgeberbewertungen sind ein mächtiges Tool, das den Arbeitsmarkt für Bewerber transparenter macht. Sie müssen jedoch verantwortungsbewusst und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften genutzt werden. Sowohl Arbeitnehmer als auch Plattformen müssen sich ihrer Verantwortung bewusst sein, um eine faire und rechtlich abgesicherte Kommunikation zu gewährleisten.

FAQs:

  • Darf ich meinen aktuellen Arbeitgeber online bewerten? Ja, Sie dürfen Ihren Arbeitgeber bewerten, solange die Bewertungen sachlich korrekt und frei von diffamierenden Inhalten sind.

  • Was sollte ich vermeiden, wenn ich eine Bewertung schreibe? Persönliche Angriffe, die Nennung von Namen ohne Einwilligung und das Teilen von sensiblen Unternehmensinformationen sollten vermieden werden.

  • Kann ich für eine negative Bewertung gekündigt werden? Eine Kündigung kann gerechtfertigt sein, wenn die Bewertung schwerwiegend gegen die Rücksichtnahmepflicht verstößt, z. B. durch unwahre Behauptungen oder grobe Beleidigungen.

Mit diesen Informationen ausgestattet, können Arbeitnehmer und potenzielle Bewerber die Plattformen für Arbeitgeberbewertungen effektiv und verantwortungsbewusst nutzen.