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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der loci GmbH Deutschland

  1. Wir, die loci GmbH Deutschland (nachfolgend “loci” genannt), erbringen unsere Leistungen auf Basis der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB” genannt).
  2. Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden.
  3. Diese AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer nach § 14 BGB ist, also eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  4. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, also auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführen.
  5. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
  6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
  7. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung, Kündigung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Die Beauftragung der Leistung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot.
  3. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
  4. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Ausführen der Leistung erklärt werden.


  1. Wir stellen Online-Applikationen und Online-Dienste zur Verfügung, über die Online-Marketing-Kampagnen erstellt und durchgeführt werden können.
    Zur Erstellung und Durchführung der Online-Marketing-Kampagnen erbringen wir verschiedene Agenturdienstleistungen wie z. B.
    • die Erstellung von Landingpages und Websites
    • Einrichtung und Abwicklung von Aktionen unter Nutzung dieser Landingpages sowie der Schnittstellen und technischen Infrastruktur von Dienste-Anbietern wie z. B. Facebook, Instagram, Youtube oder Google
    • das Hosting dieser Landingpages und Websites,
    • das Schalten von Werbung im Namen des Kunden,
    • das Durchführen von E-Mail-Marketing im Namen des Kunden,
    • die Betreuung von kommerziellen Social Media- und Internet-Auftritten im Namen des Kunden.
    • die Erfolgsmessung über Analyse und Trackingtools
    • die Gestaltung und Druckabwicklung unterstützender Werbematerialien
  2. Der genaue Umfang der von uns geschuldeten Leistung und die hierfür vom Kunden zu zahlenden Entgelte ergeben sich aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag. Ansprüche unserer Kunden auf nicht abgerufene Leistungen verfallen 3 Monaten nach deren Berechnung.
  3. Liegen dem Vertrag Festpreisangebote für alle oder einzelne Leistungspositionen zu Grunde, basiert die Kalkulation auf den im Durchschnitt für den jeweils beauftragten Leistungsumfang benötigten Arbeitsstunden. Die jeweils gültigen kalkulatorischen Stundensätze können jederzeit durch den Auftraggeber bei loci angefordert werden. loci bemüht sich, die vereinbarte Leistung in dem kalkulierten Zeitaufwand zu erbringen, wobei bis zu 10% Mehrarbeiten ohne Nachberechnung durch loci geleistet werden. Über Mehrarbeiten, die über 10% hinaus gehen, wird loci den Auftraggeber benachrichtigen und diese Mehrarbeiten auf Basis des kalkulatorischen Stundensatz nachberechnen. Bei Betreuungsverträgen erfolgt eine etwaige Nachberechnung jeweils quartalsweise zum Ende des Quartals.
  4. Unsere Leistungen werden durch uns nach bestem Wissen und Gewissen, auf Basis der zum Zeitpunkt des Vertragsschluss maßgeblichen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie den Richtlinien und den technischen Infrastrukturen der Dienste-Anbieter wie z. B. Facebook, Instagram, Google, Youtube usw. erbracht bzw. bereitgestellt. Etwaige besondere rechtliche Rahmenbedingungen, die für das Unternehmen des Kunden oder dessen Branche gelten, sind für uns nur beachtlich, wenn uns der Kunde vor Vertragsschluss gesondert schriftlich darauf hingewiesen hat und wir sie schriftlich bestätigt haben.
  5. Es besteht die Möglichkeit, dass die Dienste-Anbieter ihre Richtlinien bzw. ihre Infrastruktur im Laufe der Vertragslaufzeit ändern und dadurch die Leistungserbringung durch uns beeinträchtigt wird bzw. wir unserem Kunden bestimmte Funktionen dauerhaft nicht mehr zur Verfügung stehen können. Wird uns dadurch die Leistungserbringung unmöglich gemacht, sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften von unserer Leistungspflicht befreit.


  1. Der Kunde ist verpflichtet, uns alle zur Erfüllung des Vertrages notwendigen Informationen und Inhalte (bspw. Logos, Bilder, Definitionen, etc., nachfolgend „Inhalte“ genannt) unverzüglich zur Verfügung zu stellen, jedoch jedenfalls binnen 5 Werktagen nach schriftlicher Aufforderung durch uns.
  2. Nach Fertigstellung der Landingpages und Websites (nachfolgend „Seiten“ genannt) hat der Kunde diese Seiten, inklusive der sich auf ihnen befindlichen Inhalte und der dahinter stehenden Aktionslogik freizugeben. Die Freigabe hat binnen 5 Werktagen nach Aufforderung durch uns zu erfolgen. Werden innerhalb der Frist keine Einwände oder Korrekturwünsche seitens des Kunden erhoben, so gelten die erstellten Seiten als inhaltlich, sachlich in Ordnung und fehlerfrei und können von uns freigeschaltet werden.
  3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, sind wir von unserer Leistungspflicht befreit.

 

  1. Der Kunde räumt uns während der Vertragslaufzeit, die zur Erfüllung des Vertrages nötigen Nutzungsrechte an seinen eingetragenen Namen, Marken und Logos etc. kostenfrei ein.
  2. Erbringt loci Entwicklungsleistungen im Auftrag des Kunden, erwirbt der Kunde ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der erbrachten Leistung.


  1. Der Kunde räumt uns während der Vertragslaufzeit, die zur Erfüllung des Vertrages nötigen Nutzungsrechte an seinen eingetragenen Namen, Marken und Logos etc. kostenfrei ein.
  2. Erbringt loci Entwicklungsleistungen im Auftrag des Kunden, erwirbt der Kunde ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der erbrachten Leistung.


  1. Mit Ablauf der in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Rechnungsbetrag ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
  2. Kann im Falle einer Lastschrift nicht der gesamte Rechnungsbetrag eingezogen werden, trägt der Kunde die hierdurch entstehenden Kosten, insbesondere Bankgebühren im Zusammenhang mit der Rückgabe von Lastschriften und vergleichbare Gebühren in dem Umfang, wie er die Kosten zu vertreten hat.
  3. Wird eine Lastschrift zurückgegeben, so können wir unsere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich unserer Forderungen vorübergehend einstellen.
  4. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.


  1. Laufzeitverträge werden für die vereinbarte Mindestlaufzeit geschlossen.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verlängern sich Laufzeitverträge jeweils um 12 Monate, sofern sie nicht mindestens 4 Wochen vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit oder des Verlängerungszeitraums gekündigt werden.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung sind wir berechtigt, alle Leistungen ohne weitere Ankündigung sofort einzustellen.
  5. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt für uns insbesondere vor, wenn
  • uns die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zumutbar ist
  • der Vertragspartner mit mehr als 2 Rechnungen in Folge in Verzug gerät.
  • der Kunde bei halb- oder jährlicher Zahlungsweise nach erfolgter Mahnung die gesetzte letzte Zahlungsfrist erfolglos verstreichen lässt

 

  1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie beim Fehlen einer garantierten Eigenschaft haften wir unbeschränkt.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann (Kardinalspflicht). Bei Verletzung einer Kardinalspflicht ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Die Haftung auf Grund des Produkthaftungsgesetzes und anderer zwingender gesetzlicher Regelungen bleibt unberührt.
  4. Wir haften nicht für eine verzögerte oder gar nicht erfolgende Erfüllung unserer Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag in Folge von Gründen, Ereignissen oder anderen Angelegenheiten, die außerhalb unseres zumutbaren Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt).
  5. Die vorstehenden Ziff. (1)-(4) gelten entsprechend für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  6. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn wir unsere vertragliche Verpflichtung nicht erfüllen können, weil unsere Zulieferer oder sonstigen Dienste-Anbieter ihrerseits und ohne grobes Verschulden unsererseits nicht ordnungsgemäß geliefert haben, bzw. die von diesen zur Verfügung gestellte Leistung nicht ordnungsgemäß funktioniert.
  7. Wir können nicht gewährleisten, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind.


  1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
  2. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
  3. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.


  1. Das Dienstleistungsangebot „Marketing-Telefonnummern“ ermöglicht es den Kunden der loci zu erfahren, wie viele Anrufe über eine Marketing-Kampagne generiert werden.
  2. Mit der Auftragserteilung für ein Produkt, das eine Dienstleistung Marketing-Telefonnummern vorsieht (wie z. B. Anrufer-Tracking), beauftragt uns der Kunde mit der Schaltung entsprechender lokaler Rufnummern in den ausgewählten Ortsnetzbereichen bzw. entsprechender Servicenummern, der Konfiguration von Routingprofilen auf einer virtuellen TK-Anlage sowie der Speicherung und Übermittlung der zugehörigen Einzelverbindungsnachweise.
  3. Mit der Zuteilung der Rufnummern wird der Kunde zum Zuteilungsnehmer und erlangt damit auch das Recht, die zugeteilten Rufnummern zu portieren.
  4. Mit der Beauftragung von Rufnummern in bestimmten Ortsnetzbezirken versichert der Kunde, über eine postalisch erreichbare Adresse in diesem Ortsnetzbezirk zu verfügen. Unwahre Aussagen können zur Deaktivierung der entsprechenden Rufnummern führen.
  5. Der Kunde stellt sicher, dass die zur Konfiguration der Rufnummern benötigten und der loci bereitgestellten Informationen korrekt sind. Benötigte Informationen sind beispielsweise Zielrufnummern zur Weiterleitung sowie E-Mail Adressen für Benachrichtigungen.
  6. Die Telefongebühren für die Weiterleitung der Marketing-Rufnummern an die vom Kunden gewünschten Zielrufnummern trägt der Kunde.
  7. Es obliegt dem Kunden, sich von der gewünschten und korrekten Konfiguration der Marketing-Telefonnummern sowie der Funktion des beauftragten Produktes (z. B. Anrufer-Tracking) selbst zu überzeugen und etwaige Fehler oder Störungen der loci zur Überprüfung zu melden.
  8. Die loci ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Dienstleistungsangebot „Marketing-Telefonnummern“  eines oder mehrerer Unterauftragnehmer zu bedienen, die auf Basis einer Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung für die loci tätig werden.
  9. Die Preise des Dienstleistungsangebotes „Marketing-Telefonnummern“ ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste.